Freitag, 23. Oktober 2009

Was zu tun?

Auch in der aktuellen politischen Diskussion findet das Standartthema Arbeitsmarkt, speziell Arbeitslosigeit, wieder Gehör.
Schwarz-Gelb stellt Hartz IV zur Diskussion. Begriffe wie Bürgergeld und Grundeinkommen machen die Runde. Das Bundesverfassungsgericht stellt die Hartz-Reform gar vollkommen in Frage. Wie gehts weiter?
Die Gesetzgebung nach dem SGB II ist für den Betroffenen oft nur schwer zu ertragen. Fordern und Fördern werden zu Schlagworten einer Generation, die damit nichts Gutes verbindet. Das SGB II unterliegt einem Kardinalfehler: Es ist nur für diejenigen gedacht, die dem System standhalten können, also die nötigen Kompetenzen besitzen um ihr eigenes Leben zu meistern. Glaubt man dem medialen Meinungsgenerator (Privatfernsehen, gerne nachmittags) besitzt kaum ein Leistungsempfänger - neudeutsch Kunde - diese Kompetenzen. Eine Einschätzung, die sicher diskussionswürdig ist.
Fakt ist aber, dass die Hartz-Reform nur denjenigen unterstützt, der in ein bestimmtes Raster passt. Allen anderen droht der Ausschluss. Geht man nun davon aus, dass Hartz IV für viele Menschen lebensnotwendig ist und der Betroffene bestimmte Kompetenzen benötigt um am Hilfesytem partizipieren zu können, muss man sich folgerichtig eine Frage stellen: Was passiert mit denjenigen, die nicht über diese Kompetenzen verfügen, sie nie gelernt haben?
Sicher genügt es nicht Regelsätze anzuheben oder Freibeträge für etwaige Alterssicherungen zu erhöhen. Das System nach dem SGB II ist kein Hilfesystem mehr, wie es die Sozialhilfe war. Sozialhilfe kam auf den Betroffenen zu, griff ihm unter die Arme. Hartz IV will aktivieren und vergisst dabei zu helfen.
Ein System, dass für Menschen lebensnotwendig ist, darf nicht voraussetzen, dass der Einzelne sich darin profilieren kann. Es darf keine Schwellen und Ausschlusskriterien geben, die dem Betroffenen eine Unterstützung vorenthalten. Gleichzeitig muss das Paradigma der Förderung auch sinnvoll umgesetzt werden. Ansätze sind zu sehen, müssen aber konsequenter umgesetzt werden: Spezifizierte Kurse und Weiterbildungen, Finanzierung von Angeboten im psychosozialen Bereich und Schaffung von Stellen für weniger qualifizierte sind zwingend notwendig.

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