Mittwoch, 28. Oktober 2009

Arbeitsmarkt und Hartz IV - was bringt die neue Regierung?

Angela Merkel wurde heute offiziell zur Bundeskanzlerin wiedergewählt. Aber: neun Abweichler aus den eigenen Reihen - ein harter Einstand!
Auf die neue Regierung warten aber sicher größere Probleme.

Im folgenden sei hier dargestellt, was die schwarz-gelbe Regierung hinsichtlich Arbeit und Hartz IV plant.

Arbeitsmarkt:
  • Tarifautonomie bleibt erhalten
  • Einheitliche Mindestlöhne werden abgelehnt, schon festgesetzte Mindestlöhne (etwa bei der Post) werden überprüft. Anträge auf zukünftige Mindestlöhne müssen einvernehmlich im Kabinett geregelt werden
  • Ein Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgelegt werden
  • Staatliche Alterstteilzeit läuft 2009 aus
  • Lockerung bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Nach zwei Jahren befristetem Arbeitsverhältnis soll eine weitere befristete Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber möglich sein
  • Der Beitragssatz der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bleibt bis Ende 2010 stabil bei 2,8% und wird ab 2011 auf 3,0% abgehoben
  • Regelungen bei Minijobs könnten noch abgeändert werden: Die FDP fordert eine Erhöhung der Steuerfreigrenze auf 600€
Hartz IV:
  • Die FDP konnte sich mit ihrem Vorschlag eines "Bürgergeldes" nicht durchsetzen
  • Die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) werden aufgelöst
  • Die Vermittlung Arbeitsloser soll effizienter werden
  • Schonvermögen für Altersvorsorge wird auf 750€ pro Lebensjahr angehoben
  • Hinzuverdienstmöglicheiten sollen verbessert werden, eine transparente Ausgestaltung ist noch nicht bekannt
  • Eine Pauschalisierung der Energie- und Nebenkosten ist geplant, möglicherweise auch der Mietkosten
Was hat es nun auf sich mit diesen Änderungen?
Die meisten Änderungen am Arbeitsmarkt sind relativ selbsterklärend. Bei Hartz IV sieht das etwas anders aus.
Mit der Auflösung der ARGE kehrt man zu früheren Zeiten zurück. Die Implementierung der ARGE hatte das Ziel, dass "Kunden" alle benötigten Hilfen aus einer Hand bekommen. Zukünftig sollen wohl die Kommunen für Betreuung und Wohnungskosten zuständig sein. Die Arbeitsagenturen haben die Aufgabe das ALG II auszuzahlen und Arbeitslose in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das Projekt ARGE ist also als gescheitert anzusehen.
Die Erhöhung des Freibetrages macht eigentlich kaum Sinn. Die aktuellen 250€ pro Lebensjahr, zzgl. Riesterrente (falls vorhanden) und evtl. Wohneigentum scheinen sinnvoll bemessen. Die wenigsten Empfänger von Hartz IV-Leistungen werden durch diese Änderung eine positiven Effekt spüren.
Eine Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten würde eine eher menschliche Form der Forderung darstellen. Es müssen aber gleichzeitig passende Stellen geschaffen werden.
Eine Pauschalisierung von Energie- und Nebenkosten, vor allem aber der Mietkosten, kann fatale Folgen haben. Dies ist nur möglich bei Einbezug eines regionalen Multiplikators und/oder Schaffung geeigneten Wohnraums, der einer Ghettoisierung vorbeugt.

Wer sich umfassender, vor allem über weitere Themengebiete des Koalitonsvertrages, informieren möchte, findet hier sicher was er sucht.

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